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Leinenpflicht in Berlin: wo sie gilt, welche Ausnahmen es gibt und was für bestimmte Hunde zusätzlich gilt
Kurzantwort: In Berlin gilt grundsätzlich Leinenpflicht im gesamten Stadtgebiet außerhalb des eigenen, ausbruchssicheren Grundstücks. Ausnahmen gibt es vor allem in ausgewiesenen Hundeauslaufgebieten und Hundefreilaufflächen sowie in wenigen Sonderfällen (zum Beispiel nach erteilter Befreiung). Für als gefährlich eingestufte Hunde gelten zusätzliche Pflichten, insbesondere Leine und Maulkorb.
Die meisten Konflikte entstehen nicht, weil Regeln fehlen, sondern weil „Freilauf“ mit „keine Leinenpflicht“ verwechselt wird. Dieser Artikel trennt klar: wo Leine Pflicht ist, wo Freilauf möglich ist und für welche Hunde trotzdem besondere Regeln gelten.
Viele dieser Regeln hängen nicht isoliert zusammen, sondern sind Teil der grundsätzlichen Vorgaben zur Hundehaltung in Berlin. Besonders im Alltag zeigt sich, wie stark einzelne Regelungen ineinandergreifen.
- Grundregel: wo Leine in Berlin grundsätzlich Pflicht ist
- Ausnahmen: wo Freilauf möglich ist
- Gefährliche Hunde und sogenannte Listenhunde
- Maulkorbpflicht: wann sie zusätzlich greift
- Schleppleine als Praxislösung
- Kontrollen und Bußgelder: was realistisch ist
Grundregel: wo Leine in Berlin grundsätzlich Pflicht ist
Die Berliner Grundlogik ist einfach: Außerhalb des eigenen, ausbruchssicheren Grundstücks gilt Leinenpflicht. Das betrifft in der Praxis so gut wie alle typischen Wege im Alltag:
- Straßen, Gehwege, Plätze
- Wohnumfeld (zum Beispiel rund ums Haus, vor dem Eingang)
- Parks und Grünanlagen (sofern nicht ausdrücklich als Freilauffläche ausgewiesen)
Wichtig: „Nur kurz“ oder „nur im Kiez“ ist keine Ausnahme. Wenn du nicht in einem ausgewiesenen Freilaufbereich bist oder eine behördliche Befreiung hast, ist die Leine der Standard.
Ausnahmen: wo Freilauf möglich ist
Von der allgemeinen Leinenpflicht ausgenommen sind vor allem ausgewiesene Hundeauslaufgebiete und Hundefreilaufflächen. Dort ist Freilauf grundsätzlich möglich, sofern keine zusätzlichen Pflichten greifen (siehe Abschnitt zu gefährlichen Hunden) und sofern die Situation es zulässt.
Für die Praxis ist wichtig:
- Freilauf ist gebietsgebunden: Der Weg dorthin unterliegt weiterhin der Leinenpflicht.
- Beschilderung zählt: Ob es wirklich eine Freilauffläche ist, entscheidet die Ausweisung vor Ort.
Eine Übersicht über Berliner Freilaufbereiche findest du bei uns unter Hundeauslaufgebiete in Berlin.
Gefährliche Hunde und sogenannte Listenhunde: wann Leine trotzdem Pflicht bleibt
„Keine Leinenpflicht“ bedeutet nicht automatisch „jeder Hund darf ohne Leine laufen“. Für bestimmte Hunde gelten in Berlin zusätzliche Anforderungen.
Gefährliche Hunde (insbesondere bestimmte Rassen und deren Kreuzungen) unterliegen in der Öffentlichkeit grundsätzlich Leinenpflicht und Maulkorbpflicht. In gekennzeichneten Auslaufgebieten kann die Leine zwar in bestimmten Fällen entfallen, der Maulkorb bleibt jedoch in der Regel Pflicht.
Unabhängig von der Einstufung gilt außerdem: Wenn ein Hund nicht zuverlässig abrufbar ist, stark jagdlich motiviert ist oder in einem Gebiet mit Wild unterwegs ist (zum Beispiel Waldgebiete mit Wildschweinen), kann Freilauf praktisch unvernünftig sein – auch wenn er rechtlich nicht generell verboten ist. In solchen Fällen ist kontrollierte Führung die bessere Entscheidung.
Maulkorbpflicht: wann sie zusätzlich greift
Die Maulkorbpflicht ist in Berlin vor allem relevant in zwei Bereichen:
- Öffentlicher Raum bei gefährlichen Hunden (zusätzlich zur Leine).
- Öffentlicher Nahverkehr (große Hunde: Leine und geeigneter Maulkorb; kleine Hunde in Transportbox sind ausgenommen).
Praktisch bedeutet das: Wer einen Hund hat, für den Maulkorbpflicht gilt, sollte den Maulkorb so trainieren, dass er alltagstauglich ist. Ein „Maulkorb nur für Notfälle“ eskaliert in der Realität schnell, wenn Kontrolle oder Gedränge entsteht.
Schleppleine als Praxislösung: Freilauf ohne Kontrollverlust
Die Schleppleine ist kein juristischer Trick, aber in Berlin oft die beste alltagstaugliche Lösung: Der Hund kann sich bewegen, bleibt aber kontrollierbar.
Schleppleine ist besonders sinnvoll, wenn:
- der Rückruf noch nicht zuverlässig sitzt,
- der Hund in neuen Umgebungen schnell „weg ist“,
- Wild, Jogger, Kinder oder Radfahrer typische Trigger sind,
- du Freilauf üben willst, ohne Risiko einzugehen.
Wichtig: Schleppleine ist nur dann hilfreich, wenn du sie so nutzt, dass keine Gefahr für andere entsteht (zum Beispiel kein Querziehen über Wege und keine Stolperfallen in Menschenmengen).
Befreiung von der Leinenpflicht und Sachkunde: welche Ausnahme es geben kann
Berlin kennt die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen eine Befreiung von der allgemeinen Leinenpflicht zu erhalten. Das ist an Bedingungen geknüpft und wird nicht pauschal „für alle Orte“ erteilt, sondern betrifft typischerweise bestimmte Bereiche wie unbelebte Straßen, Plätze oder Brachflächen.
Wichtig für die Einordnung: Eine Sachkunde kann Teil dieser Befreiung sein – aber sie ist kein „Freifahrtschein“ für Freilauf überall. Und für gefährliche Hunde gelten gesonderte Regeln.
Kontrollen und Bußgelder: was realistisch ist
Kontrollen passieren in Berlin nicht überall gleich häufig, aber sie passieren. In der Praxis steigt das Risiko vor allem:
- in Parks und Grünanlagen mit hoher Nutzung,
- bei Beschwerden (zum Beispiel nach Vorfällen oder Konflikten),
- bei Hunden, die andere belästigen oder Wild nachstellen.
Bußgelder können empfindlich ausfallen. Wer auf „wird schon keiner kontrollieren“ setzt, verliert meistens nicht gegen den Paragraphen, sondern gegen die Alltagssituation.
Fazit
In Berlin ist die Leine der Normalfall. Freilauf ist möglich, aber an Auslaufgebiete und Freilaufflächen gebunden und bei bestimmten Hunden an zusätzliche Pflichten gekoppelt. Wenn du nicht sicher bist, ob Freilauf gerade sinnvoll ist, ist eine Schleppleine oft die beste Berliner Alltagslösung.
Einordnung: Dieser Artikel ist Teil der Übersicht zur Hundehaltung in Berlin und ordnet die Leinenpflicht im Berliner Alltag ein.